Sigma-IT Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass betrifft jeden Einzelnen!

23. Juni 2021 | geschrieben von: Dirk Olejnik

Das Internet ist überall verbreitet und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Inzwischen findet das Leben etlicher Menschen vorwiegend im Internet statt. Die persönlichen und geschäftlichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den verschiedenen Onlinekanälen verteilen, sind außerordentlich. Umso bedeutsamer ist es deshalb, dass sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Todesfall mit ihnen erfolgen soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Angehörige, Businesspartner oder Mitarbeiter im Sterbefall den Zugriff auf wichtige Konten und Daten erlangen und andererseits sensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.

Wer heutzutage stirbt, ist längst nicht tot!

Egal ob soziale Netzwerke, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Anwendungen oder Cloud-Services: Für eine Menge Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation mittlerweile in aller Regel im Internet statt.

Gemäß der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 nutzen in Deutschland gegenwärtig 66,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren das Internet. Hierbei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 von We Are Social zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Zur gleichen Zeit hinterlassen sie Unmengen an persönlichen und geschäftlichen Daten und Informationen auf den verschiedenen Onlinekanälen.

Trotzdem machen sich nur die wenigsten Personen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihrem digitalen Erbe im Todesfall erfolgen soll.

Ärgerlicher noch: Viele von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihr digitale Hinterlassenschaft ebenfalls entscheiden können, wie über. Dies führt dazu, dass sie hierfür häufig keine Nachlassregelungen treffen.

Die Auswirkungen: Die Hinterlassenen müssen im Todesfall, nicht nur den Verlust eines Mitmenschen verkraften. Sie haben in der Regel auch keine Gelegenheit auf relevante Zugänge und Daten zuzugreifen. Zeitgleich müssen sie mitunter alle Kosten für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da sämtliche Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.

Vor diesem Background ist es vorteilhaft, dass künftige Erblasser sich zeitig mit ihrem digitalen Nachlass auseinandersetzen und eine durchdachte Nachlassplanung erstellen.

Das digitale Leben kennt kein Verfallsdatum!

Die digitalen Spuren, die ein Internetuser bei seinen Aktivitäten im Internet hinterlässt, sind nicht nur vielfältig, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Nachlass.

Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Begriffsbestimmung des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Hierzu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten wie auch Rechtsverhältnisse, die mit der Verwendung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch alle Daten die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Diensten wie auch allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.

Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:

• E-Mail-Konten
• Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste
• Profile und Informationen in sozialen Netzwerken
• Messenger- und Cloud-Dienste
• Konten bei Streamingdiensten
• Konten in Onlineshops
• elektronische Zahlungsarten

• Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Weblogs, Foreneinträgen
• Abos für Online-Magazine
• Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books
• Lizenzen und Nutzungsrechte für Software
• Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern

Außerdem gelten alle elektronische Daten wie Bilder, Filme oder Dokumente, die auf einem Computer, mobilen Endgerät oder sonstigen Speichermedium gespeichert sind als digitaler Nachlass.

Ferner werden in einigen Fällen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die rechtliche Lage ist hier allerdings strittig, da unter anderem der materielle Wert der jeweiligen IT-Hardware dahingehend festlegt, ob diese unter die spezifische digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.

Beim elektronischen Vererben sind alle Daten gläsern!

Es gibt im deutschen Erbrecht bis heute keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.

Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenartigen Rechtsgebieten in Berührung kommen. Dazu gehören vor allem das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Telemediengesetz das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.
Im Allgemeinen werden für den digitalen Nachlass aber die gleichen Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sämtliche Rechtsbeziehungen, Rechte und Pflichten im Todesfall auf die Erben übergehen.

Demnach haften – und zahlen – die Erben nicht nur für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Aushändigung der Daten oder deren Löschung zu.

Schon zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!

Plötzliche Schicksalsschläge wie Krankheit, Unfälle und Tod können jeden Menschen plötzlich treffen. Gerade Unternehmen müssen die Fälle von Krankheit und Unfall frühzeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Betriebes verantwortungsvoll zu gewährleisten.
Darum ist es entscheidend, sich rechtzeitig mit der Thematik „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den persönlichen als auch den geschäftlichen Bereich.

Privater digitaler Nachlass

Im persönlichen Umfeld empfiehlt es sich, eine allgemeine Vollmacht oder ein Nachlassdokument für den digitalen Nachlass zu erstellen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Dienstleister für digitales Erbe.
Das Entscheidende hierbei ist es, den Angehörigen die Option zu geben, bei Bedarf zügig auf wichtige Accounts zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um überflüssige laufende Zahlungen zu stoppen.

Folglich sollten vor allem folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:

o Zugangsdaten zu allen relevanten E-Mail-Accounts
o Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und weiteren Bezahldiensten
o Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Streaming-Diensten sowie anderen Online-Accounts und Portalen
o Entsperrcodes und PIN-Codes für private Endgeräte wie Smartphones, Notebooks, Tablets und Co.

Geschäftlicher digitaler Nachlass

Im dienstlichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugriff auf die Konten über eine „Generalvollmacht“ zu regeln. Der Vorteil hierbei ist, dass nicht nur im Todesfall, sondern auch bei längeren Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Unternehmen stets einen Master-Zugriff auf die Accounts der Mitarbeiter haben und somit wichtige Unternehmensdaten dauerhaft gesichert sind.

Eine weitere Option den digitalen Nachlass im beruflichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert abspeichern und verwalten können.

Nicht abbauen beim Nachlass!

In Anbetracht der Tatsache, dass die digitale Erbmasse mit jedem Mausklick, mit jeder Registrierung und jeder besuchten Internetseite größer wird, ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können künftige Erblasser einerseits sicherstellen, dass Hinterbliebene im Todesfall Zugang auf wichtige Accounts erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Wiederum können hochsensible Daten und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.

Die nachfolgende Checkliste kann Sie dabei unterstützen, Ihre digitale Hinterlassenschaft zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Gesamtheit.

  1. Fertigen Sie eine Auflistung an, die sämtliche verwendeten Onlineaccounts, Profile und Mitgliedschaften inklusive Zugangsdaten aufführt.
  2. Hinterlegen Sie die Liste als Dokument oder abgespeichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
  3. Legen Sie in einer Vollmacht oder einem Testament fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit passieren soll.
  4. Benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
  5. Entfernen Sie turnusmäßig Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Bilder, die niemandem in die Hände fallen sollen.
  6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und organisieren können.
  7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu verschlüsseln und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten zu wahren.

Sorgen Sie zeitig vor: Denn das Vorhaben „Mein digitaler Nachlass“ dreht sich um uns alle!

Wir sind längst in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Käufe über Shopping-Webseiten, das Vornehmen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Netzwerke, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Verwendung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Internet geregelt. Umso wichtiger ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass organisieren darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Todesfall geschehen soll.

Daher empfehlen wir von Sigma IT GmbH Ihnen daher, sich zeitnah mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Transparenz für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln.

Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer passenden Verschlüsselungssoftware? Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.

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